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Ablenkung durch Smartphones in Fahrausbildung thematisieren

30.01.2017 14:35 Uhr
Ablenkung durch Smartphones in Fahrausbildung thematisieren
Tödliches Risiko am Steuer: das Smartphone während der Fahrt benutzen
© Foto: nito/Fotolia

Der Arbeitskreis II des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstags beschäftigte sich mit dem Thema „Unfallursache Smartphone“. Auch Fahrlehrer hörten genau zu.

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Etwa 2.000 Juristen, Wissenschaftler, Polizisten und Verkehrsexperten nahmen am Verkehrsgerichtstag teil, der von 25. bis 27. Januar in Goslar stattfand. In acht Arbeitsgruppen sprachen sie unverbindliche Empfehlungen an den Gesetzgeber aus.

Die Missachtung des sogenannten Handyverbots sei „unverändert ein in der Gesellschaft unterschätztes Problem“, heißt es einleitend in der abschließenden Empfehlung. „Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass eine gesellschaftliche Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens erreicht werden muss.“  

„Geeignete Aufgaben wissenschaftlich entwickeln“

Aber: Laut Arbeitskreis II fehlen „nach wie vor für Deutschland verlässliche Zahlen“, die belegen, inwieweit Smartphones und andere elektronische Geräte bei der Nutzung im Straßenverkehr zu Unfällen führen. Um das zu ändern, sei deshalb eine groß angelegte Studie zu empfehlen.

Auch müsse das Thema „Unfallursache Smartphone“ Teil der Verkehrserziehung in allen Altersstufen werden, nicht nur in der Schule. Für die Fahrausbildung zum Beispiel seien „geeignete Aufgaben wissenschaftlich zu entwickeln“, empfahl der Arbeitskreis. Wo genau dies stattfinden soll - in der theoretischen oder praktischen Ausbildung -, ließen die Experten offen.

Härtere Strafen

Wer sich um das Handyverbot am Steuer in Zukunft nicht schert, soll drastischer als bisher bestraft werden, geht es nach dem Arbeitskreis II. Gerade Wiederholungstäter und Fahranfänger in der Probezeit sollen dies zu spüren bekommen.

Aber auch Fußgänger, die mit gesenktem Smartphone-Kopf am Straßenverkehr teilnehmen, sollen in die Pflicht genommen werden:  Die Regierung solle sich mit der Ablenkung von Fußgängern durch ihre elektronischen Geräte zumindest „befassen“, hieß es – noch wenig konkret – in den Empfehlungen.

(tc)

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