Ein Fahrzeug, das an einer engen Straßenstelle im verkehrsberuhigten Raum falsch abgestellt wurde, kann sofort abgeschleppt werden. Auf eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer kommt es nicht an.
Dabei sind enge Straßenstellen solche, die eine Fahrbahnbreite unter 3,05 Meter aufweisen.
(jlp)
Verwaltungsgericht Saarlouis
Aktenzeichen 6 K 1768/12