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„Alles bleibt beim Alten“

18.02.2017 10:53 Uhr
„Alles bleibt beim Alten“
Der Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zum automatisierten Fahren wird von Experten zerpflückt
© Foto: fotohansel/Fotolia

Versicherungsexperten kritisieren Alexander Dobrindts Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren.

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 „Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich“, sagte Dobrindt, nachdem das Bundeskabinett seinen Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren beschlossen hatte. „Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“ Der Bundesverkehrsminister sprach vom „modernsten Straßenverkehrsrecht der Welt“.

Es bleibt bei der Fahrer- und Halterhaftung

Aber: Versicherungsexperten sehen das anders, insbesondere wenn es um Haftungsfragen geht. Dobrindts Gesetzesentwurf für das vernetzte Fahren stelle weder die Fahrer- noch Halterhaftung in Frage, scheibt Versicherungswirtschaft-heute.de. „Alles bleibt beim Alten, da der Verkehrsminister vollautomatisierte Fahrzeuge ausklammert.“

Was heißt das genau? Das deutsche Haftungsrecht knüpfe auch im Straßenverkehr an menschliches schuldhaftes Handeln an, erklärt der Berliner Versicherungsrechtler Christian Armbrüster via Versicherungswirtschaft-heute.de. Das gelte auch, wenn sich der Fahrer automatisierter Systeme bedient habe. Egal sei dabei, ob dies zum Beispiel nur ein Spurhalteassistent sei oder eine „fortgeschrittenere Selbststeuerung, wie etwa bei einem Tesla“. Solange dem Fahrer noch die Möglichkeit bleibe, bei Gefahrensituationen manuell einzugreifen, liege darin „ein Ansatzpunkt für die Verhaltenshaftung“.

Wahrnehmungsbereitschaft nicht genau definiert

Laut Gesetzesentwurf solle es dem Fahrer gestattet werden, während des automatisierten Betriebs die Hände vom Lenkrad zu nehmen und sich vom Verkehr abzuwenden, solange er “wahrnehmungsbereit” bleibe, heißt es auf der Versicherungs-Website weiter. Das heißt: Er muss in der Lage sein, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder übernehmen, wenn es brenzlig wird.

Die Wahrnehmungsbereitschaft sei jedoch nicht weiter definiert worden, auch nicht die Tätigkeiten, die der Autofahrer während des “Autopilotbetriebs” ausüben dürfe, lautet die Kritik der Versicherungs-Experten. „Erst mit dem vollautomatisierten Fahren wird das menschliche Eingreifen und damit die Fahrerhaftung obsolet, doch damit hat sich Dobrindt leider nicht befasst.“

(tc)

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