Im Sommer steigen viele Autofahrer gerne mal auf das Fahrrad um. Bei Sonnenschein wird ein Ausflug ins Grüne unternommen, der nicht selten in einem Biergarten endet. Um den Durst zu löschen, greifen dort viele zu Bier. Schließlich ist man ja nicht mit dem Auto unterwegs. Aber Vorsicht! Denn auch beim Fahrrad existiert eine Promilleobergrenze, klärt Jürgen Brenner-Hartmann von TÜV Süd auf.
Geldstrafe, Führerscheinverlust oder MPU
Die Obergrenze beim Fahrrad liegt bei 1,6 Promille. „Dass auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zu einer hohen Geldstrafe, zum Führerscheinverlust oder zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann, ist vielen Radfahrern nicht bewusst“, sagt Brenner-Hartmann. „Es kostet nicht nur viel Zeit, bis der Betroffene den Schein wieder bekommt, sondern geht auch ins Geld.“ Deshalb rät der Experte: Wer sich nach dem Genuss nicht mehr sicher auf den Beinen fühlt, sollte auch die Heimfahrt mit dem Fahrrad bleiben lassen.
(jg)