-- Anzeige --

Auch Motorradfahrer müssen im Stau warten

28.04.2016 13:07 Uhr
Auch Motorradfahrer müssen im Stau warten
Ein bekanntes Bild im Stau: Während die Autofahrer darauf warten müssen, dass es endlich weiter geht, schlängeln sich Mototorradfahrer an den Wartenden vorbei
© Foto: Urs Flueeleer/dpa

Wer sich im Stau als Motorradfahrer an den Autos vorbeischlängelt, sollte aufpassen. Strafen von 250 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot können auf ihn zukommen.

-- Anzeige --

Wer sich im Stau als Motorradfahrer an den Autos vorbeischlängelt, sollte aufpassen. Zwar gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keinen Paragrafen, der ein solches Verhalten ausdrücklich verbietet. Dennoch warnt das Glosar Institut: Das Regelwerk beinhaltet einige Vorgaben, die das Passieren von Autos im Stau oder in stockendem Verkehr strafbar machen. Aus diesem Grund scheiterte im April eine privat initiierte Petition, die Motorradfahrern das Vorbeischlängeln an Fahrzeugen im Stau erlauben sollte.

Zunächst gibt es in der StVO das Verbot, rechts zu überholen. Einzige Ausnahme: Auf der rechten Seite steht ein freier Fahrstreifen zur Verfügung. Wer allerdings glaubt, dass auf Autobahnen der Seitenstreifen damit gemeint ist, der irrt sich.

Wer sich für das Vorbeifahren auf der linken Seite entscheidet, muss laut StVO „einen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern“ eingehalten. In seinem Urteil (10 U 77/01) vom 8. Juni 2001 benennt das Oberlandesgericht Karlsruhe zum Seitenabstand: „In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus“. Bei einem Stau befinden sich auf der linken Fahrbahn so gut wie immer aber auch Fahrzeuge, was die Gewährleistung eines ausreichenden Seitenabstands für Motorradfahrer schwierig machen dürfte.

Dazu kommt noch ein dritter Punkt: Oft bewegen sich die Motorradfahrer bei Autoschlangen auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in "Slalomfahrt" zwischen den Fahrzeugen durch. Der Einwand der StVO: Es darf nicht zwischen zwei Fahrstreifen gefahren werden.

Je nachdem, wie die Sachlage eingeschätzt wird, kann ein solches Verhalten mit bis zu 250 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Außerdem sollten Motorradfahrer stets im Hinterkopf behalten, dass sie immer eine Teilschuld tragen, wenn sie beim Überholen im Stau oder zähfließendem Verkehr in einen Unfall verwickelt sind.

(jg)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.