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Betrunken am Steuer: Das sind die Strafen

04.05.2016 10:35 Uhr
Betrunken am Steuer: Das sind die Strafen
Wer Alkohol trinkt, sollte lieber zu Fuß nach Hause laufen, ein Taxi rufen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
© Foto: Knipserin/Fotolia

Was gibt es Schöneres, als nach Feierabend noch einen Abstecher in den Biergarten zu unternehmen? Wer allerdings Alkohol intus hat, sollte das Auto, Motorrad und gegebenenfalls auch das Fahrrad lieber stehen lassen. Denn es drohen hohe Strafen.

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Die Temperaturen steigen. Was gibt es da Schöneres, als nach Feierabend noch einen Abstecher in den Biergarten zu unternehmen? Wer allerdings ein paar Biere oder andere alkoholische Getränke intus hat, sollte das Auto, Motorrad und gegebenenfalls auch das Fahrrad lieber stehen lassen, rät der ADAC. Denn es ist nicht nur gefährlich, betrunken zu fahren - wer erwischt wird, dem drohen zudem hohe Strafen.

Fallen Autofahrer oder motorisierte Zweiradfahrer aufgrund ihrer Fahrweise auf oder kommt es sogar zu einem Unfall, dann handelt es sich bereits ab einem Promillewert von 0,3 um eine Strafttat. Es droht eine Geldstrafe. Ist der Fahrer öfters alkoholisiert unterwegs, muss er mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Außerdem steht der Verkehrssünder für mindestens sechs Monate ohne Führerschein da. Bei einem alkoholbedingten Unfall ist er ihn mindestens ein Jahr lang los.

Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille 

Aber auch wenn kein Fahrfehler begangen wurde, bedeutet schon eine Alkoholisierung von 0,5 bis 1,09 Promille bei Autofahrern und Bikern eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen: eine Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg.

Kraftfahrer, die mit einem Wert von 1,1 Promille oder mehr angehalten werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch hier muss der Fahrer mit einer Geldstrafe - bei Wiederholung mit einer Freiheitsstrafe - rechnen. Ihm wird außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Vor Ablauf dieser Frist darf dem Fahrer keine neue Fahrberechtigung erteilt werden.

Ab 1,6 Promille: MPU

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geht es ab 1,6 Promille oder wenn der Fahrer bereits zum wiederholten Male betrunken am Steuer saß.

Wer stattdessen auf das Fahrrad umsteigt, sollte dennoch vorsichtig sein. Zum einen liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Zum anderen können auch Radfahrer ihren Führerschein verlieren, wenn die vorgeschriebene MPU zu dem Ergebnis kommt, dass ihr Konsumverhalten im Bezug auf Alkohol problematisch ist und sie deshalb keine Fahreignung besitzen.

(jg)

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