Ein Autofahrer darf sich nach dem Konsum von Cannabis erst dann hinters Steuer setzen, wenn ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum unterschritten wird. Er muss notfalls mehrere Tage abwarten, bis der Grenzwert nicht mehr erreicht wird.
Dabei ist nicht maßgeblich, inwieweit er womöglich noch Auswirkungen verspürt. Erreicht er den Grenzwert noch, ist auf jeden Fall von einer fahrlässigen Drogenfahrt auszugehen. Der Fahrer muss sich bewusst damit auseinandersetzen, inwieweit er den Grenzwert wohl noch erreichen könnte. Tut er dies nicht, handelt er sorgfaltswidrig und ist wegen einer Drogenfahrt zu verurteilen.
(tra)
Oberlandesgericht Bremen
Aktenzeichen 1 SsBs 51/13