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Cannabis und Autofahren

30.09.2014 10:34 Uhr
Cannabis und Autofahren
Blick auf den Grenzwert: Die Justiz verlangt von Autofahrern, die Cannabis konsumiert haben, Wartezeiten - notfalls mehrere Tage lang
© Foto: Matthew Benoit/Fotolia

Ein Autofahrer darf sich nach dem Konsum von Cannabis erst dann hinters Steuer setzen, wenn ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum unterschritten wird. Er muss notfalls mehrere Tage abwarten, bis der Grenzwert nicht mehr erreicht wird.

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Ein Autofahrer darf sich nach dem Konsum von Cannabis erst dann hinters Steuer setzen, wenn ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum unterschritten wird. Er muss notfalls mehrere Tage abwarten, bis der Grenzwert nicht mehr erreicht wird.

Dabei ist nicht maßgeblich, inwieweit er womöglich noch Auswirkungen verspürt. Erreicht er den Grenzwert noch, ist auf jeden Fall von einer fahrlässigen Drogenfahrt auszugehen. Der Fahrer muss sich bewusst damit auseinandersetzen, inwieweit er den Grenzwert wohl noch erreichen könnte. Tut er dies nicht, handelt er sorgfaltswidrig und ist wegen einer Drogenfahrt zu verurteilen.

(tra)

Oberlandesgericht Bremen

Aktenzeichen 1 SsBs 51/13

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