-- Anzeige --

Dach ab im Parkhaus

25.02.2014 16:21 Uhr
Dach ab im Parkhaus
Wer in ein Parkhaus einfährt, obwohl er weiß, dass sein Auto dafür zu hoch ist, handelt grob fahrlässig
© Foto: spuno/Fotolia

Wer die vorgegebene Einfahrtshöhe nicht beachtet, haftet mit.

-- Anzeige --

Missachtet der Fahrer eines gewerblich angemieteten Kleintransporters die Einfahrtshöhe eines Parkhauses und führt dadurch grob fahrlässig die Beschädigung des Fahrzeugs im Dachbereich herbei, dann kommt eine Haftungsquote für den Mieter des Kraftfahrzeuges in Betracht. Dies vorausgesetzt, es wurde eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen und bei Vorliegen eines groben Verschuldens eine Haftungsverteilung vereinbart.

Kennt der Fahrer die Maße des Fahrzeugs und versucht er, mit einem 2,73 Meter hohen Fahrzeug trotz deutlich ausgeschilderter Einfahrtshöhe von nur 1,80 Meter in das Parkhaus einzufahren, so handelt er grob fahrlässig. Für ihn gilt eine Haftungsquote von zwei Drittel.

(jlp)

Landgericht Köln

Aktenzeichen 26 O 174/10

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.