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Dachlawinen: Kasko sei Dank

07.02.2017 13:48 Uhr
Dachlawinen: Kasko sei Dank
Dachlawinen können Ärger machen. Sowohl Autofahrer als auch Hausbesitzer sollten sich vor Haftungsfällen schützen
© Foto: Martina Berg/Fotolia

Im Winter stürzen Eiszapfen und Dachlawinen von Häusern herab - und landen schon mal auf geparkten Fahrzeugen. Wie läuft dann die Schadensregulierung?

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Gut dran sind Autofahrer mit Kaskoversicherung, teilt das Goslar Institut in einer Pressemitteilung mit: Eine Vollkaskoversicherung nämlich kommt für Schäden auf, die am Fahrzeug durch eine Dachlawine entstanden sind. Zerstört die Dachlawine die Autoscheiben, leistet die Teilkaskoversicherung.

Ohne Kasko-Schutz kann es für einen Autobesitzer problematisch werden, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, warnt der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV). Denn der Geschädigte muss nachweisen, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Und eine solche Beweisführung kann schwierig sein. Deshalb ist es bei einem vollkaskoversicherten Fahrzeug sinnvoller, sich an den eigenen Versicherer zu wenden.

Hausbesitzer in der Pflicht

Selbstverständlich sind aber auch Hausbesitzer nicht frei von entsprechenden Sorgfaltsverpflichtungen. So muss er sich um Straße und Gehweg vor dem Haus kümmern, damit diese gefahrlos passiert werden können – soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist, wie der ADAC einschränkend erläutert. Diese Verkehrssicherungspflicht hängt stark von der Region ab: Nur in schneereichen Gebieten muss der Hauseigentümer zur Sicherung Schneefanggitter oder Warnschilder anbringen. Zudem wird von ihm nicht verlangt, dass er Tag für Tag aufs Dach klettert und dort Schnee entfernt. Aber er ist immerhin gehalten, nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach auf mögliche Schnee- oder Eisabgänge hin zu überprüfen.

Autobesitzern rät der Automobilclub, nicht an Stellen zu parken, an denen mit Schneelawinen gerechnet werden muss – wie etwa neben Häusern mit sehr steilen Dächern. Sonst könnte sie im Falle eines Falles beim Schadenersatz eine Mitschuld treffen.

(tc)

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