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Dashcams: Aufnahmen nur anlassbezogen verwenden

18.02.2016 09:23 Uhr
Dashcams: Aufnahmen nur anlassbezogen verwenden
Bisher ist die Rechtslage bei Dashcams nicht eindeutig
© Foto: fotohansel/Fotolia

Laut einer aktuellen Umfrage halten 61 Prozent der Bundesbürger eine sogenannte Dashcam, die hinter der Frontscheibe eingebaut wird und das Verkehrsgeschehen filmt, für hilfreich, falls es zu einem Streit vor Gericht kommt.

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Laut einer aktuellen Umfrage halten 61 Prozent der Bundesbürger eine sogenannte Dashcam, die hinter der Frontscheibe eingebaut wird und das Verkehrsgeschehen filmt, für hilfreich, falls es zu einem Streit vor Gericht kommt.

Die Befragten erwarten, damit bei einem Schaden oder Unfall ihre Sicht der Dinge besser belegen zu können. 68 Prozent der Befragten sehen in der Dashcam grundsätzlich ein probates Instrument zur Rekonstruktion und Aufklärung von Unfallvorgängen. Insgesamt machte die Umfrage deutlich, dass die Autofahrer den Nutzen der Kameras vor allem in der Dokumentation von Beweisen zur eigenen Absicherung sehen. Als weitere Argumente für die Dashcam nannten einige Befragten darüber hinaus, dass durch die gegenseitige Überwachung Verkehrsdelikte und Straftaten vermindert werden könnten.

Das Problem ist, dass bisher ein eindeutiger rechtlicher Rahmen für die Nutzung solcher Kameras bzw. ihrer Aufnahmen fehlt. Die Dashcams im Auto sind nicht grundsätzlich verboten. Doch nach dem Datenschutzrecht dürften sie im Prinzip nur bei einem konkreten Schadensfall oder Unfall eingeschaltet werden. Selbst die Polizei darf Videokameras nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verwenden.

Die rechtliche Situation ist bisher so, dass sich bei Gerichtsverfahren bislang keine eindeutige Linie zu Aufzeichnungen von Dashcams erkennen ließ: Einige Richter erkannten die Filme als Beweismittel an, andere lehnten sie ab.

Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar befasste sich mit dem Thema. Nach ausgiebigen Diskussionen haben die Fachleute einige Empfehlungen erstellt: Demnach sollte möglichst eine EU-weit einheitliche Reglung auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts her. Sie könnte einen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und dem Beitrag der Kameras zur Beweissicherung vorsehen, indem die Hersteller sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten nach einem bestimmten kurzen Zeitraum immer wieder überschrieben und somit gelöscht werden. So ließe sich bei einem Unfall auf das entsprechende anlassbezogene Filmmaterial zugreifen, aber gleichzeitig verhindern, dass Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten missbräuchlich verwendet werden. Auf jeden Fall aber müsse die rechtliche Vorgabe aus Sicht der Verkehrsjuristen Privatpersonen nachdrücklich untersagen, das Verkehrsgeschehen permanent filmisch zu überwachen.

(tom)

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