Nachdem der Bundestag die Wünsche der Länderkammer aus dem ersten Durchgang weitgehend umgesetzt hat, wird der Bundesrat am kommenden Freitag wohl seine Zustimmung zur Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen erteilen, schreibt der Verkehrsbrief weiter.
So werde es möglich sein, die Mautpflicht auf Straßen nach Landesrecht nicht nur zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder Verkehrssicherheitsgründen auszuweiten, sondern auch, wenn dies „wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist“.
Außerdem werden laut Verkehrsbrief landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer Geschwindigkeit bis 40km/h von der Mautpflicht befreit.
Geht alles klar, soll die Bundesstraßenmaut am 1. Juli 2018 kommen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann aber noch dazwischenhauen - das heißt, den Termin per Verordnung verschieben - falls es technische oder rechtliche Fragen gibt, die dem Mautstart entgegenstehen.
(tc)