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Die zehn größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee

25.11.2015 15:46 Uhr
Die zehn größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee
Wer hinter einem Schneepflug fährt, muss Abstand halten, um nicht mit einer Mischung aus Salz und Schnee bespritzt zu werden
© Foto: ADAC

Ob Guckloch, falsche Reifen oder Daunenjacke: Auch im Winter können Autofahrer laut ADAC viel falsch machen – Bußgeld und Punkte drohen.

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Der ADAC hat die größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee zusammengefasst:

Mit Guckloch fahren: Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer dies tut, muss mit eingeschränkter Sicht und 10 Euro Strafe rechnen.

Wintermantel am Steuer: Wer sich mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal anliegenden Gurts seine Sicherheit. Schon bei einem Crash mit 16 km/h schneidet das quer liegende Gurtband tief in den Bauch ein.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten: Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.

Schnee auf dem Autodach: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.

Motor laufenlassen: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufenlassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm und Abgase und riskiert 10 Euro Bußgeld.

Bremsweg unterschätzen: Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist, wird mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, bekommt 80 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Räum- und Streufahrzeuge überholen: Von Überholmanövern rät der ADAC dringend ab – denn vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen.

Recht auf Winterdienst: Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.

Auto am Straßenrand abstellen: Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen.

Ungesichertes Wintergepäck: Deshalb Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Ungesicherte Ladung, wie zum Beispiel Dachboxen oder Skiträger, wird mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet.

(ADAC/pt)

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