-- Anzeige --

Ersatz des Schadens durch hochfahrenden Poller

10.11.2014 13:25 Uhr
Ersatz des Schadens durch hochfahrenden Poller
Insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer müssen vor automatisch hochfahrenden Pollern gewarnt werden
© Foto: Tom Hanisch/Fotolia

Wer eine Auffahrt mit einem automatisch hochfahrenden Poller sperrt, muss vor ihm warnen. Darüber informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

-- Anzeige --

Wer eine Auffahrt mit einem automatisch hochfahrenden Poller sperrt, muss vor ihm warnen. Darüber informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Wird ein Fahrzeug durch einen solchen Poller beschädigt, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn es weder eine optische noch eine akustische Warnung gibt.

Ein Autofahrer wollte durch die Zufahrt eines Krankenhauses fahren. Er wusste nicht, dass nach der Durchfahrt seines Vordermanns ein Poller automatisch hochfahren würde. Das Auto fuhr dagegen und wurde beschädigt. Es entstand ein Schaden von 12.600 Euro.

Die Klage des Mannes war erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass der Krankenhausbetreiber gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hatte. Mit der Installation eines versenkbaren massiven Pollers im Zufahrtsbereich schaffe man eine erhebliche Gefahrenquelle. Daher sei es notwendig, insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer davor zu warnen. Besonders fatal sei, dass der Poller nach jedem Fahrzeug automatisch erneut hochfahre. Eine akustische oder optische Warnung oder auch nur ein Warnschild vor dem Poller fehle. Ein Autofahrer müsse jedoch nicht damit rechnen, dass sich plötzlich vor ihm mitten auf der Fahrbahn ein Hindernis auftue. Daher müsse das Krankenhaus für den Schaden aufkommen.

(DAV/tc)

Oberlandesgerichts Nürnberg

Aktenzeichen 4 U 414/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.