01.07.2008

Fahrschule-Online Heft

Fahrlehrer-Brief 7-8/2008

Viele Fahrlehrer merken erst nach einer Abmahnung, dass sie mit einer Werbemaßnahme gegen das Fahrlehrer- oder das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Damit es erst gar nicht so weit kommt, schildert der Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke in der Ausgabe 7/8 des Fahrlehrer-Briefes vorrangig Dinge, die Fahrlehrer tun dürfen, wenn sie bestimmte Spielregeln einhalten. Unter anderem geht es um die Werbung mit Führerscheinfinanzierungen, Gutscheinen und Gewinnspielen sowie die Ansprache von Schülern. Natürlich weist der Autor auch auf die Fallstricke hin, in denen man sich leicht verfangen kann.

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