Nahezu jeder muss sich über kurz oder lang mit dem Thema „Einkommenssteuererklärung“ auseinandersetzen. Mancher kommt mit der Erstellung nur seiner lästigen Pflicht gegenüber dem Finanzamt nach. Manch anderer hingegen nutzt die Gelegenheit, vor allem dann, wenn er nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist, und kürt das abgelaufene Jahr mit einer Steuererstattung.
Doch wer weiß schon genau, welche Formulare auszufüllen sind, was man angeben muss und was nicht, und wie man überhaupt an die Steuererklärung herangeht. Diese und eine Vielzahl anderer Fragen beantwortet der Fahrlehrerbrief 10/2014 am Beispiel der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013.
(cm)
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