Mit dem elektronischen Prüfprotokoll soll die praktische Fahrerlaubnisprüfung optimiert werden. Aber warum? War die Prüfung bisher nicht gut genug? Tritt der Prüfer als entscheidende Instanz damit in den Hintergrund? Wird der Fahrerlaubnisbewerber überhaupt vom elektronischen Prüfprotokoll profitieren? Und erhöht sich damit die Verkehrssicherheit? Diese kritischen Fragen warf Peter Glowalla, 1. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), in seiner Rolle als Moderator des Workshops gleich zu Beginn in den Raum und spielte damit den Ball direkt zu den Referenten. Susann Mörl, Geschäftsführerin des Instituts für Prävention und Verkehrssicherheit, sowie Mathias Rüdel, Geschäftsführer der TÜV-Dekra-Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen des 21. Jahrhunderts (kurz: TÜV Dekra arge tp 21) waren eigens nach Berlin gekommen, um den Fahrlehrern Rede und Antwort zu stehen.
Wichtigstes Fazit: Inhaltlich ändert sich mit dem elektronischen Prüfprotokoll nichts. Dieses fasst lediglich klar strukturiert zusammen, was auch bislang schon in diversen Gesetzestexten zur Fahrerlaubnisprüfung vorgegeben war. Auch die Entscheidungen werden nach wie vor vom Sachverständigen getroffen. Das elektronische Prüfprotokoll unterstützt die Prüfer allerdings bei ihrer Aufgabe und soll die Entscheidungsfindung einheitlicher und transparenter gestalten.
Kern des elektronische Prüfprotokolls ist deshalb eine Matrix, in der acht Fahraufgaben aufgeführt werden, beispielsweise „Vorbeifahren und Überholen“ oder „Fahren durch den Kreisverkehr“. Diese Fahraufgaben bewertet der Prüfer anhand von Beobachtungskategorien wie „Verkehrsbeobachtung“ oder „Fahrzeugpositionierung“. Selbstverständlich hat der Prüfer auch im elektronischen Prüfprotokoll die Möglichkeit, zusätzliche Notizen festzuhalten und so in Summe zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen.
(se)