Wenn durch Spurrillen auf der Fahrbahn der (Wohn-)Anhänger ins Schleudern gerät und dabei mit dem ziehenden Fahrzeug kollidiert, so muss die Kaskoversicherung den Schaden ersetzen. Denn es handelt sich hierbei um ein von außen wirkendes Ereignis.
(tra)
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen IV ZR 21/11