Ist ein Fahrzeug, das mit ABS oder ABV ausgestattet ist, an einem Verkehrsunfall beteiligt, können aus einer fehlenden Bremsspur keinerlei Rückschlüsse gezogen werden.
Aus dem Fehlen der Bremsspur kann weder auf eine angemessene, maßvolle Geschwindigkeit noch darauf, dass eine Vollbremsung nicht erfolgt ist, geschlossen werden.
(tra)
Oberlandesgericht Naumburg
Aktenzeichen 10 U 11/13