„Sind Verkehrsschilder nicht mehr lesbar, weil sie mit Schnee bedeckt sind, so müssen Anwohner trotzdem die Anordnung der verschneiten Schilder befolgen“, teilt der ADAC auf seiner Website mit. Etwas anderes gilt nach Ansicht des Automobilclubs, wenn Ortsunkundige die verschneiten Schilder passieren: Dann zeigt sich der Staat kulant und verzichtet auf Konsequenzen. Niemand müsse den Schnee eigenhändig entfernen, um das Schild lesen zu können. Aber: „Schilder, die allein an der Form erkennbar sind (zum Beispiel Vorfahrt achten oder Stopp), müssen immer beachtet werden.“
Anwohnerparkausweis gilt auch zugeschneit
Wenn es geschneit hat, sodass der Anwohnerparkausweis nicht mehr lesbar ist, müssen sich parkende Fahrer nach ADAC-Informationen keine Sorgen machen. „Nach der StVO muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie von außen gut sichtbar ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall.“
(tc)