-- Anzeige --

Glück gehabt

25.08.2014 15:30 Uhr
Glück gehabt
Wer abgeschleppt wird, muss zahlen. Dieser Grundsatz gilt nicht immer
© Foto: 2xSamara.com/Fotolia

Steht jemand mit seinem Pkw im Parkverbot und soll abgeschleppt werden, hat er die Kosten für das Abschleppen zu zahlen. Das gilt auch für eine Leerfahrt – mit einer Ausnahme.

-- Anzeige --

Wer im Parkverbot steht und abgeschleppt wird, muss die Kosten für das Abschleppen zahlen. Bei einer Leerfahrt kann das anders sein. Eine Leerfahrt ist eine Fahrt, bei der das Abschleppen entbehrlich wird, weil der Störende zwischenzeitlich erschienen ist.  

Kann das Abschleppunternehmen sofort an anderer Stelle eingesetzt werden, weil dort jemand verbotswidrig parkt, muss er die Kosten nicht tragen.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 5 A 1687/12

(tra)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.