Urlauber, die mit Camping- oder Bootsanhänger im benachbarten Ausland unterwegs sind, sollten die Vorschriften für die Anhängersicherung der jeweiligen Länder kennen. Darauf verweist der ADAC. Die Regelungen wichen zum Teil erheblich voneinander ab.
Für Deutschland (und auch Italien) gelte: Nur Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilo benötigen ein Sicherungsseil. Das zusätzliche Seil aus Draht soll die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen. Wo es genau am Fahrzeug angebracht sein muss, ist nicht vorgeschrieben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung ratsam. Ist das nicht möglich, genügt es, das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.
Anders sieht es im Nachbarland Schweiz aus. Hier müssen nach Angaben des ADAC alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Es genügt nicht, wenn die Sicherheitsleine lediglich über den Kugelhals gelegt wird. Die Befestigung ist laut Automobilclub an zusätzlich angebrachten Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen vorzunehmen. Fehler kommen den Autofahrer teuer zu stehen - bis zu 600 Schweizer Franken sind fällig. Die gleiche Regelung gilt in den Niederlanden, allerdings sind Verstöße etwas „günstiger: Es drohen 230 Euro Strafe.
In Österreich benötigen ebenfalls alle Anhänger, also auch solche unter 750 Kilogramm ohne Bremse, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Laut ADAC ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, wie die Reißleine oder Sicherungskette an der Kupplung angebracht werden muss. Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reiche es im Allgemeinen aus, die Reißleine beziehungsweise Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Besteht keine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug, wird ein Bußgeld von bis zu 100 Euro erhoben.
In Frankreich ist nach Angaben des Clubs in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, dass Anhänger über 750 Kilogramm über eine Bremsvorrichtung verfügen müssen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers ermöglicht. (tr)
U,Schwarz