-- Anzeige --

Innerorts mit Tempo 30 rechnen

02.10.2015 10:15 Uhr
Innerorts mit Tempo 30 rechnen
"Hab' ich nicht gesehen" gilt nicht - zumindest innerorts und abseits der Vorfahrtstraßen
© Foto: maho/Fotolia

Gemäß Paragraf 39 Abs. 1a StVO ist innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit Tempo-30-Zonen zu rechnen. Den Verkehrsteilnehmer muss sich daher genau vergewissern, ob er sich in einer solchen Zone befindet.

-- Anzeige --

Gemäß Paragraf 39 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit Tempo-30-Zonen zu rechnen. Der Verkehrsteilnehmer muss sich daher genau vergewissern, ob er sich in einer solchen Zone befindet.

Ob ein Verkehrsteilnehmer das konkrete Verkehrszeichen tatsächlich gesehen hat, ist nicht entscheidend. Es kommt auf die Sichtbarkeit für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer an, der das Verkehrszeichen passiert. War das Schild unter normalen Umständen sichtbar? Wenn ja, gilt Tempo 30.

(ADAC/tc)

Verwaltungsgerichtshof München

Aktenzeichen 11 B 13/2154

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.