Die Straßenverkehrsordnung stellt grundsätzlich fest, dass Fußgänger auf der Autobahn nichts verloren haben. Diese Grundregel gilt nur dann nicht, wenn ein Unfallort abzusichern ist. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Allerdings drückt die Polizei bei kurzem Aussteigen schon mal ein Auge zu, wenn der Verkehr auf der Autobahn schon längere Zeit steht. Durch das Aussteigen dürfen aber Rettungskräfte nicht behindert werden.
Untersagt ist ebenfalls, auf der Autobahn oder dem Standstreifen zu halten. Letzterer wird auch Pannenstreifen genannt, weil auf ihm nur bei technischen Problemen oder in einem Notfall gestoppt werden darf. Wer das Auto im Fall einer Panne verlässt, muss sich eine Warnweste anziehen und auf dem schnellsten Weg hinter die Leitplanken begeben.
Unter Notfall fällt jedoch nicht die Pinkelpause, selbst wenn es dringend ist. Bei Verstößen gegen dieses Verbot kann ein Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig werden. Außerdem kann man sich als „Wildpinkler“ strafbar machen. Da summieren sich dann zwei Gesetzesverstöße zu einem teuren Toilettengang. Parken auf dem Pannenstreifen kostet schon 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
(tc)