Im Jahr 2014 starben in jedem Monat sechs Kinder bei einem Verkehrsunfall. Viele Kinder werden deswegen verletzt, weil ihre Kindersitze unvorschriftsmäßig gesichert waren.
Laut ADAC müssen Kindersitze grundsätzlich zum Gewicht, zur Größe und zum Alter eines Kindes passen. Die Sitze müssen sich auf dem vorgesehenen Autositz montieren lassen und auch für das Auto zugelassen sein. Seit 1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind, nur dann in einem Kraftfahrzeug mitgenommen werden dürfen, wenn amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen genutzt werden. Eine Checkliste für den Kindersitzkauf gibt es unter www.sicher-im-auto.com, aktuelle Testergebnisse unter www.adac.de/kindersicherheit.
(ADAC/dk)