Schlechte Sicht durch Nebel oder Schneetreiben, oft in Verbindung mit Fahrbahnglätte – bei solchen Witterungsbedingungen geschehen auf Deutschlands Autobahnen in Herbst und Winter häufig Unfälle, an denen mehrere oder sogar viele Autos beteiligt sind. Manchmal sind bei den Massenunfällen die Verursacher nur schwer festzustellen. Um die Regulierung der dabei entstehenden Schäden für die Betroffenen zu vereinfachen, haben die deutschen Kfz-Versicherer jetzt eine Vereinbarung getroffen: Danach werden die Personen- und Sachschäden von Fahrer und Insassen ebenso wie die Schäden am Auto künftig von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, selbst wenn der Fahrzeughalter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Zunächst muss allerdings ein Gremium des GDV darüber entscheiden, ob ein Massenunfall im Sinne der Vereinbarung vorliegt: Erstens darf die Polizei keinen Verursacher festgestellt haben, zweitens müssen mindestens 40 Fahrzeuge an der Karambolage beteiligt gewesen sein – bei einem nur schwer nachvollziehbaren Unfallhergang reichen bereits 20 Fahrzeuge – und drittens muss das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der eigene Kfz-Versicherer alle Schäden des Unfallbeteiligten künftig in vollem Umfang.
(ampnet/jri/pt)