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Mithaftung bei fehlendem Sicherheitsgurt

05.07.2014 16:01 Uhr
Mithaftung bei fehlendem Sicherheitsgurt
Wer nicht angegurtet ist, dem kann nur unter Umständen ein Mitverschulden angerechnet werden
© Foto: beermedia.de/Fotolia

Ist jemand bei einem Unfall nicht angeschnallt, kann der Schadensersatzanspruch nur dann gekürzt werden wegen eines Mitverschuldens, wenn feststeht, dass die Verletzungen weniger schwerwiegend gewesen wären, hätte er den Gurt benutzt.

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Den Insassen eines Pkw, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn festgestellt ist, dass die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, hätte sich der Verletzte angeschnallt.

(tc)

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 1931/12

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