Gibt ein Autofahrer deutlich zu erkennen, dass er auf einer Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft wenden wird und überholt ein Motorradfahrer dennoch, haftet er zu 75 Prozent.
Im vorliegenden Fall hatte sich der Autofahrer deutlich links eingeordnet und zum Wenden angesetzt. Der ihm folgende Motorradfahrer war daraufhin gegen die linke hintere Ecke des Pkw geprallt. 75 Prozent des Schadens musste der Biker selbst tragen, da das unachtsame Verhalten des Autofahrers beim Wenden weniger schwer wog als die Missachtung der deutlichen Anzeichen für das Wenden.
(tra)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 12 U 163/10