Die Mautsätze der streckenbezogenen Lkw-Maut werden zum 1. Januar 2015 geändert. Für Bundesautobahnen und vierspurige, bemautete Bundesstraßen wird ein gemittelter, durchschnittlicher Mautsatz eingeführt.
Die EU-Kommission hat gegen dieses Vorgehen keine Einwände erhoben. Die besonders schadstoffarmen Euro VI-Lkw bekommen eine eigene günstigste Mautkategorie. Die Kosten der Luftverschmutzung werden in Zukunft angelastet. Insgesamt ergeben sich durch das sogenannte Wegekostengutachten geringere Mautsätze als bisher, wesentliche Ursache ist das deutlich gesunkene Zinsniveau.
Nach EU-Recht müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Gebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Durch das Wegekostengutachten werden diese Kosten in regelmäßigen Abständen ermittelt. Im März wurde das neue Wegekostengutachten vorgestellt. Das vorliegende Gesetz passt die Mautsätze an die Ergebnisse dieses Gutachtens an.
(tc)