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Neuer A-Verstoß in der Probezeit

17.11.2017 13:00 Uhr
Smartphone
Wer noch in der Probezeit ist und während der Fahrt die Finger nicht vom Smartphone lassen kann, begeht in Zukunft einen sogenannten A-Verstoß
© Foto: Christin Klose/dpa Themendienst

Die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.2017 birgt möglicherweise weiteren Zündstoff für Fahrlehrer. Darauf weist die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) hin.

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Anfang Oktober wurde die StVO geändert. Unter anderen wurde die Smartphone-Nutzung während der Fahrt strenger sanktioniert. Artikel 1 der Änderungsverordnung  beschreibt, wie der „Handy-Paragraf“ 23 StVO nun aussieht.

Weiter hinten in der Änderungsverordnung lauert – etwas versteckt – weiteres brisantes Gesetzesmaterial, das für Fahrlehrer Folgen haben könnte. Der sogenannte Handy-Verstoß wurde nun als A-Verstoß während der Probezeit eingeordnet. Das ergibt sich aus Artikel 4 der Änderungsverordnung. Diese Vorschrift ändert die Fahrerlaubnis-Verordnung, indem der Handy-Verstoß in Anlage 12 Abschnitt A der FeV aufgenommen wurde.

„Die Auswirkung könnte sein, dass es mehr ASF-Zuweisungen geben wird“, sagt BVF-Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf.  „Es war ohnehin nicht nachvollziehbar, dass der Handyverstoß bisher nur als B-Verstoß gewertet wurde.“

(tc)

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