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Preiswerter mieten, wenn möglich

14.02.2017 11:07 Uhr
Preiswerter mieten, wenn möglich
Der Geschädigte eines Unfalls darf bei der Mietwagenwahl keine unnötigen Kosten verursachen, entschied der BGH
© Foto: gstockstudio/Fotolia

Wer nach einem Unfall grundlos ein günstigeres Mietwagen-Angebot ausschlägt, verstößt gegen die sogenannte Schadenminderungspflicht.

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Nach einem Unfall kann der Geschädigte für die Dauer der Reparatur seines eigenen Fahrzeugs einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Bei der Wahl des Tarifs muss er jedoch daran denken, dass er keine unnötigen Kosten verursachen darf.

Ist ihm ohne weiteres ein günstigeres Angebot für einen Mietwagen zugänglich, muss er dieses annehmen. Dabei muss er auch ein Mietwagen-Angebot der Schädiger-Haftpflichtversicherung beachten - und dieses gegebenenfalls annehmen.

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 563/15

(tra/tc)

 

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