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Regelmäßige Baumkontrolle muss sein

18.05.2015 10:54 Uhr
Regelmäßige Baumkontrolle muss sein
Bei so einem Schaden kann die Kommune zur Kasse gebeten werden
© Foto: santiago silver/fotolia

Stürzt ein Ast herab und beschädigt ein Fahrzeug, schuldet die Kommune dem Halter Schadensersatz, wenn sie als Straßeneigentümerin den Baum nicht ausreichend kontrolliert hat.

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Stürzt ein Ast herab und beschädigt ein Fahrzeug, schuldet die Kommune dem Halter Schadensersatz, wenn sie als Straßeneigentümerin den Baum nicht ausreichend kontrolliert hat.

In der Regel genügt dafür eine regelmäßige und ordnungsgemäße Sichtprüfung. Der Baum muss dagegen eingehend von einem Fachmann untersucht werden, wenn es Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität gibt.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 11 U 57/13

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