Ein Münchner Rentner dreht durch
Der ADAC erinnert an einen Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Ein Rentner näherte sich einem Pkw, der in zweiter Reihe parkte, und wollte an diesem vorbeifahren. Da kam ihm ein Radfahrer entgegen – und die Konfrontation nahm ihren Lauf: An der Engstelle seien beide zunächst stehengeblieben, gibt der Automobilclub das Urteil wieder. Dann sei der Autofahrer auf den Radler zugefahren, um ihn zum Ausweichen zu zwingen und habe ihn ein „altes Arschloch“ genannt (Aktenzeichen 942 Cs 412 Js 230288/15). Der Rentner wurde zu 80 Tagessätzen von je 20 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
MPU ab 1,6 Promille verpflichtend
Wer einmal betrunken fährt und deswegen die Fahrerlaubnis verliert, muss nicht unbedingt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren. Erst ab einer Blutalkoholgrenze von 1,6 Promille sei das Gutachten verpflichtend, entschied das Bundesverwaltungsgericht, wie der ADAC berichtet (Aktenzeichen 3 C 24.15 und 3 C 13.16).
„Augenblicksversagen“ kann jeder sagen
Das neunte und letzte Urteil der ADAC-Serie: Als ein Pkw-Fahrer auf die Autobahn fuhr, wurde 400 Meter weiter ein Tempolimit angekündigt. Er fuhr zu schnell und wurde geblitzt. Der Autofahrer argumentierte mit Augenblicksversagen und wollte so ein drohendes Fahrverbot vermeiden. Das Amtsgericht Helmstadt akzeptierte das nicht, die Schilderbrücke sei gut sichtbar gewesen, stellte es klar. (Aktenzeichen 15 OWi 912 JS 19328/16).
(tc)