Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kfz-Kaskoversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an Autorennen entstehen, ist weder überraschend noch intransparent.
Autorennen sind Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten.
Außerdem zählen dazu jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Von diesem Leistungsausschluss wiederum sind Fahrsicherheitstrainings ausgenommen.
(jlp/tc)
Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 12 U 149/13