Weist ein Fahrzeug nach dem Kauf einen Mangel auf, so muss der Käufer dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor er vom Kaufvertrag zurücktritt oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt. Ist eine Nachbesserung jedoch unzumutbar, weil das Fahrzeug eine Vielzahl besonders gravierender und hartnäckiger Mängel aufweist und es sich daher um ein sogenanntes Montagsauto handelt, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gelte das Rücktrittsrecht jedoch nicht bei Bagatellmängeln, wie Optik oder Ausstattung, welche die technische Funktion des Fahrzeugs in keiner Weise beeinträchtigen. Hierauf verweist die Rechtsschutzversicherung Deutscher Automobil Schutz (D.A.S.).
(tf)
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen VIII ZR 140/12