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Sachsens Fahrlehrer fordern 50-km/h-Grenze für AM-Kleinkrafträder

29.08.2014 11:45 Uhr
Sachsens Fahrlehrer fordern 50-km/h-Grenze für AM-Kleinkrafträder
Laut Hersteller machen es die technischen Voraussetzungen von AM-Fahrzeugen gefahrlos möglich, die Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h zu erreichen
© Foto: ehrenberg-bilder – Fotolia

Mit einer Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 5 km/h sollen gefährliche Überholmanöver anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.

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Der Landesverband Sächsischer Fahrlehrer fordert eine Anhebung der Geschwindigkeit für Fahrzeuge der Klasse AM von 45 auf 50 km/h. „Durch die geringe ortsunübliche Fahrgeschwindigkeit von 45 km/h stellen diese Zweiräder eine Behinderung des übrigen Fahrzeugverkehrs dar, die zu riskanten Überholmanövern führen kann“, betont Andreas Grünewald, Vorsitzender des Landesverbands. Gerade in Sachsen werde dieses Phänomen in der praktischen Ausbildung seit der Einführung des Modellprojektes AM 15, bei der das Mindestalter für den Mopedführerschein von 16 auf 15 Jahre gesenkt wurde, erkennbar.

Zudem empfiehlt der Landesverband ebenso wie die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) die Führerscheinklasse AM aus dem Begleiteten Fahren BF 17 und der Klasse B auszuschließen. Der Grund: Nicht wenige BF-17-Bewerber beantragen die Begleitphase nur, um dann mit einem Kleinkraftrad fahren zu dürfen. „Das halten wir aus Sicht der Verkehrssicherheit für sehr gefährlich“, betont Grünewald.

(ab)

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