-- Anzeige --

Schneelawinen nicht inbegriffen

15.10.2012 13:43 Uhr

Unter die allgemeine Regelung in der Kraftfahrtteilversicherung ist die Aufzählung der Naturereignisse, bei denen Schäden durch die Versicherung ersetzt werden, zunächst einmal als abschließend zu betrachten.

-- Anzeige --

Unter die allgemeine Regelung in der Kraftfahrtteilversicherung ist die Aufzählung der Naturereignisse, bei denen Schäden durch die Versicherung ersetzt werden, zunächst einmal als abschließend zu betrachten.

Danach werden Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung ersetzt. Davon nicht umfasst sind Schäden durch den Abgang von Schneelawinen. Sollen solche möglichen Schäden auch versichert werden, müssen sie ausdrücklich als versichert vereinbart werden. Ist dies der Fall, ist dann aber unerheblich, ob die Schneelawine sich von einem Berg oder von einem Hausdach löst.

(tra)

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen 9 U 250/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.