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Seminarleiter-Einweisung ASF

29.07.2015 10:06 Uhr
Seminarleiter-Einweisung ASF
In Baden-Württemberg können sich Fahrlehrer im Herbst für die Seminarerlaubnis ASF (§ 31 Absatz 2 Nr. 3 FahrlG) qualifizieren.
© Foto: Robert Kneschke / fotolia

In Baden-Württemberg können sich Fahrlehrer im Herbst für die Seminarerlaubnis ASF (§ 31 Absatz 2 Nr. 3 FahrlG) qualifizieren.

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Wer die unter A) und B) genannten Voraussetzungen erfüllt und an diesem Seminar teilnimmt, ist für die Erteilung der Seminarerlaubnis ASF qualifiziert. Damit verbunden ist die Berechtigung zur Durchführung von Aufbauseminaren für während der Probezeit auffällig gewordenen Fahranfänger (ASF).

A) Persönliche Voraussetzungen

Die Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern der Bewerber

  1. die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
  2. innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern der Klassen A und B hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat.

B) Grundkurs

Zunächst muss ein 4-tägiger Seminarleiter-Grundkurs besucht werden. In diesem Kurs werden sämtliche Grundlagen für die Durchführung von Aufbauseminaren vermittelt. Dazu gehört vor allem das Erlernen der für diese Seminare zwingend erforderlichen Moderationstechnik.

Einweisungskurs AFS Anschließend ist an dem eingangs genannten ebenfalls 4-tägigen Einweisungskurs in das Seminarprogramm ASF teilzunehmen. Dort werden ausführlich die einzelnen Programmteile des oft als „Nachschulungskurs“ bezeichneten Aufbauseminars vermittelt und eingeübt. Ein weiterer Schwerpunkt sind ausführliche Informationen über alle Rechtsvorschriften rund um den „Führerschein auf Probe“.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an beiden Kursteilen muss im Anschluss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Seminarerlaubnis ASF in den Fahrlehrerschein vorgelegt werden. Von dieser Erlaubnis darf im Rahmen der eigenen Fahrschulerlaubnis oder auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber eine Fahrschulerlaubnis – sofern dieser auch Inhaber einer Seminarerlaubnis ist – Gebrauch gemacht werden

Termine:

05.10.2015 bis 08.10.2015: Seminarleiter-Grundkurs

09.11.2015 bis 12.11.2015: programmspezifischer Einweisungskurs ASF

Ort:Korntal

Dozenten: Wolfgang Fremgen, Fahrlehrer und DVR-Lehrgangsleiter; Helmut Brenner, Fahrlehrer und DVR Lehrgangsleiter

Kosten pro Viertageskurs:

für Mitglieder eines der BVF angehörenden Fahrlehrerverbandes: 470,00 Euro (netto)

für Nichtmitglieder: 540,00 Euro (netto)

Die Teilnehmerzahl ist jeweils auf 16 Personen begrenzt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. In den Lehrgangsgebühren sind die Lehrgangsunterlagen, Tagungsgetränke und zwei Kaffeepausen mit Imbiss pro Tag enthalten.

Anmeldung und weitere Informationen:

FSG/TTVA mbH

Frau Ute Friedrich

Postfach 1260

70808 Korntal-Münchingen

Telefon: 0711 / 83 98 75 – 10

Telefax: 0711 / 83 80 211

E-Mail: u.friedrich@fsg-ttva.de

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