Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass es eine Pflichtverletzung darstellen kann, wenn der Spam-Ordner nicht täglich kontrolliert wird.
Obwohl die E-Mail-Filterprogramme in der Regel sehr zuverlässig arbeiten, rutscht manchmal eine wichtige E-Mail hinein. Besonders bei beruflichen E-Mail-Konten kann dies negative Konsequenzen haben, etwa wenn dadurch Fristen versäumt werden.
Aufgrund der fehlenden täglichen Kontrolle sei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, stellte das Gericht fest. Durch die Angabe der eigenen E-Mail-Adresse auf dem Briefkopf stelle man diese Kontaktmöglichkeit dem geschäftlichen Verkehr zur Verfügung. Demnach liege es im eigenen Verantwortungsbereich, alle an diese Adresse gerichteten E-Mails zu empfangen. Man könne sich nicht damit entlasten, dass eine E-Mail durch den Spam-Filter aussortiert wurde.
(tc)
Landgericht Bonn
Aktenzeichen 15 O 189/13