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Tachostand garantiert nicht Laufleistung

22.06.2015 10:03 Uhr
Tachostand garantiert nicht Laufleistung
Der Tachostand sagt viel, aber nicht alles
© Foto: B. Wylezich/Fotolia

Wird in einem Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug der Tachometerstand angegeben – mit dem Hinweis, dass dieser abgelesen wurde –, liegt in dieser Erklärung nicht automatisch eine Zusicherung über die Laufleistung.

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Wird in einem Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug der Tachometerstand angegeben – mit dem Hinweis, dass dieser abgelesen wurde –, liegt in dieser Erklärung nicht automatisch eine Zusicherung über die Laufleistung.

Grundsätzlich kann der Käufer davon ausgehen, dass ein abgelesener Tachostand der Laufleistung entspricht. Dies gilt aber dann nicht, wenn sich aus den Gesamtumständen etwas anderes ergibt

Der Verkäufer kann bei einer Differenz dann nicht haftbar gemacht werden, wenn in dem Vertrag Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen wurden.

(tra)

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen 5 U 44/14

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