Wie die Deutsche Anwaltshotline über die Website dpp-Autoreporter berichtet, fuhr ein Fahrschüler mit seinem Fahrlehrer durch die Stadt. Als er an eine Vorfahrtsstraße kam, übersah er ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug und es kam zum Zusammenstoß. Gegen den Fahrlehrer wurde ein Bußgeld von 120 Euro verhängt, weil er für den Unfall als Fahrzeugführer verantwortlich sei. Das wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen und ging gegen den Bußgeldbescheid vor.
Fahrlehrer hätte aktiv eingreifen müssen
Und das mit Erfolg: Das Amtsgericht Landstuhl erklärte den Bußgeldbescheid in diesem Einzelfall für unwirksam. Der Fahrlehrer war zum Unfallzeitpunkt nämlich nicht der Führer des Autos. Dafür hätte er aktiv beeinflussen müssen, wie der Fahrschüler lenkt und bremst. „Wenn der Ausbildungsstand eines Schülers schon so weit fortgeschritten ist, dass eine normale Vorfahrtssituation keine Herausforderung mehr darstellen sollte, musste der Lehrer hier nicht mit einem solchen Unfall rechnen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus.
Zwar habe ein Fahrlehrer die Pflicht, Unfälle seines Schützlings zu vermeiden. Es könne aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Fahrlehrer nicht alles ihm Mögliche getan hat, um den Unfall noch zu verhindern.
Amtsgericht Landstuhl
Aktenzeichen 2 OWi 4286 Js 10115/16
Fahrlehrern, denen etwas ähnliches passiert, könnte diese Urteils helfen – muss es aber nicht. Da es sich "lediglich" um ein erstinstanzliches Urteil eines Amtsgerichts handelt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich ein anderer Richter davon nicht beeindrucken lässt und in einem anderen Fall komplett gegensätzlich entscheidet.
(tc)