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Verbraucherschutz beim Leasingvertrag

07.05.2013 11:09 Uhr
Verbraucherschutz beim Leasingvertrag
Verbraucher haben beim Leasingvertrag ein Widerrufsrecht
© Foto: Gina Sanders_Fotolia

Bei einem Leasingvertrag haben Verbraucher ein Widerrufsrecht und können im Zweifel den gesamten Vertrag rückabwickeln.

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Wird die Ehefrau eines Gewerbetreibenden in einen Finanzierungsleasingvertrag mit eingebunden, ist sie als Verbraucherin einzustufen. Als solche ist die Ehefrau berechtigt, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Ausübung dieses Rechts führt im Zweifel zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages.

(jlp)

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 2 U 796/10

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