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Verkehrsgerichtstag will keine Fahrverbote bei allgemeiner Kriminalität

31.01.2017 08:45 Uhr
Verkehrsgerichtstag will keine Fahrverbote bei allgemeiner Kriminalität
Fahrverbot für verspätete Unterhaltszahlungen oder andere Vergehen außerhalb des Straßenverkehrs? Keine gute Idee, findet der Verkehrsgerichtstag
© Foto: babimu/Fotolia

Die Pläne der Bundesregierung für Fahrverbote werden von einer Mehrheit der Verkehrsjuristen abgelehnt.

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Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, der Ende Januar in Goslar stattfand, lehnt den Gesetzentwurf der Großen Koalition ab, der Fahrverbote für Delikte außerhalb des Straßenverkehrs vorsieht. Es gebe „für eine solche Nebenstrafe kein praktisches Bedürfnis“, so die Mehrheit der Verkehrsjuristen. Das Kabinett hat den Plan von SPD-Justizminister Heiko Maas bereits beschlossen.

Für die Rechtsexperten bedeutet der Vorstoß einen Ungleichbehandlung von Personen mit und ohne Führerschein. „Soweit der Vorschlag damit begründet wird, anderenfalls zu vollstreckende Freiheitsstrafen abzuwenden, würde dies zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Privilegierung der Fahrerlaubnisinhaber führen“, so der Verkehrsgerichtstag in seinem Abschlussstatement.

Statt eines Fahrverbotes schlagen die Juristen vor, „dass Potential der Geldstrafe durch eine gründliche Ermittlung der Vermögensverhältnisse“ auszuschöpfen. (tr)

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