Autobanken hätten zum Teil falsch über das Widerrufsrecht bei Autokredit- und Leasingverträgen informiert, teilt das Anwaltsregister unter Berufung auf einen Bericht der Stiftung Warentest mit. Das bedeute, dass sich die entsprechenden Verträge immer noch rückgängig machen lassen würden. Kunden, die ihr Auto nach dem 10. Juni 2010 per händlervermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert hätten, sollten das im Hinterkopf behalten.
„Dieser Schritt kann eine Lösung sein, wenn Kunden ihren Diesel angesichts drohender Fahrverbote wieder loswerden wollen“, meinen die Juristen vom Anwaltsregister. Das heißt: Der Händler muss das Auto wieder zurücknehmen und dem Kunden sein Geld wiedergeben.
Auch Gerichte hatten schon mit den fehlerhaften Verträgen zu tun - in vier Fällen, wie das Anwaltsregister mitteilt, unter anderem das Landgericht München.
Landgericht München
Aktenzeichen 29 O 14138/17
(tc)