Zwei Autos wollen ein Müllfahrzeug überholen. Zuerst setzt der hintere Pkw zum Überholmanöver an, dann will auch das unmittelbar hinter dem Müllfahrzeug sich befindende Auto überholen. Es kommt zur Kollision.
Über diesen Fall hatte das Landgericht Mainz zu entscheiden. Das Urteil der Richter zur Frage der Haftung: Überholt jemand ein Auto, dass hinter einem Müllfahrzeug fährt, muss er auch damit rechnen, dass dieses Auto doch noch zum Überholen des Müllfahrzeugs ansetzt, und zwar auch ohne ordnungsgemäß zu blinken.
Kommt es in einer solchen Situation zu einem Zusammenstoß, kommt eine Mithaftung von 50 Prozent in Betracht.
(tra)
Landgericht Mainz
Aktenzeichen 3 S 129/14