-- Anzeige --

Vorsicht beim Überholen von Müllfahrzeugen

11.12.2015 12:03 Uhr
Vorsicht beim Überholen von Müllfahrzeugen
Müllfahrzeuge bilden immer wieder ein Hindernis für den fließenden Verkehr
© Foto: eyetronic/Jan Becke-fotolia.com

Überholt jemand ein Auto, dass hinter einem Müllfahrzeug fährt, muss er damit rechnen, dass dieses Auto auch zum Überholen des Müllfahrzeugs ansetzt.

-- Anzeige --

Zwei Autos wollen ein Müllfahrzeug überholen. Zuerst setzt der hintere Pkw zum Überholmanöver an, dann will auch das unmittelbar hinter dem Müllfahrzeug sich befindende Auto überholen. Es kommt zur Kollision.

Über diesen Fall hatte das Landgericht Mainz zu entscheiden. Das Urteil der Richter zur Frage der Haftung: Überholt jemand ein Auto, dass hinter einem Müllfahrzeug fährt, muss er auch damit rechnen, dass dieses Auto doch noch zum Überholen des Müllfahrzeugs ansetzt, und zwar auch ohne ordnungsgemäß zu blinken.

Kommt es in einer solchen Situation zu einem Zusammenstoß, kommt eine Mithaftung von 50 Prozent in Betracht.

(tra)

Landgericht Mainz

Aktenzeichen 3 S 129/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.