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Was tun nach einem Unfall?

01.07.2015 13:49 Uhr
Was tun nach einem Unfall?
Der ADAC gib Tipps, wie man sich nach einem Unfall richtig verhält
© Foto: Fotosenmeer.nl/Fotolia

Alle 13 Sekunden kracht es auf deutschen Straßen, insgesamt knapp 2,4 Millionen Mal jährlich – und das sind nur die statistisch erfassten Fälle. Mit den ADAC-Tipps meistert man die Phasen nach einem Unfall.

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Alle 13 Sekunden kracht es auf deutschen Straßen, insgesamt knapp 2,4 Millionen Mal jährlich – und das sind nur die statistisch erfassten Fälle. Mit den ADAC-Tipps meistert man die Phasen nach einem Unfall.

  • Unfallstelle sichern
    Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, legen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf (Abstand: 50 bis 150 Schritte). Unbedingt auf die eigene Sicherheit achten! Nun gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen (Tel. 112).
  • Polizei rufen?
    Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die Polizei gerufen werden. Achtung: Bei Mietfahrzeugen und Firmenfahrzeugen kann das vertraglich verpflichtend sein.
  • Beweissicherung
    Zeugenanschriften sollten notiert und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten! Bei Bagatellschäden die Unfallstelle so schnell wie möglich räumen.
  • Unfallbericht
    Gemeinsam mit dem Unfallgegner den Vordruck des Unfallberichts ausfüllen (Personalien, Versicherungskontakte, Fotos und Skizze vom Unfallort und den Fahrzeugen) und unterzeichnen. Den vorgefertigten ADAC-Unfallbericht finden Sie unter www.adac.de/unfallbericht oder in den ADAC-Geschäftsstellen. Beachten Sie: Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf keine Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
  • Die eigene Versicherung informieren
    Macht der Unfallgegner Ansprüche geltend, müssen Sie die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend verständigen. Berechtigte Ansprüche gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aus, unberechtigte wehrt sie ab.
  • Bagatellschäden
    Bei Schäden bis 750 Euro genügt der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt mit Fotos vom Unfallfahrzeug. Bei höheren Schäden oder einem Totalschaden sollte ein Gutachter eingeschaltet werden. Der Sachverständige darf selbst gewählt werden, die Kosten muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernehmen. Vorsicht: Bei Kaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter.
  • Personenschäden
    Gesundheitliche Beschwerden nach einem Unfall sollten Sie möglichst umgehend von einem Arzt dokumentieren lassen. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Rehabilitation.
  • Ansprüche geltend machen
    Bei einem fremd verschuldeten Unfall können Sie die eigenen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Um Ärger zu vermeiden und vollen Schadenersatz zu erhalten, empfehlen wir, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Bei einem fremdverschuldeten Unfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernehmen. Wichtig: Bei Streitfällen kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Ansprüche abdecken.

(ADAC/tc)

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