Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden: Attackiert ein Verkehrsteilnehmer massiv verbal einen anderen und übt Tätlichkeiten gegenüber dessen Pkw aus, muss er damit rechnen, dass sich der Attackierte aus dieser Situation befreien möchte und losfährt.
Kommt es dabei zu Verletzung des wütenden Verkehrsteilnehmers, kann eine Haftung des Attackierten womöglich sogar ganz entfallen, weil eine überwiegende eigene Verantwortlichkeit des dann geschädigten, aggressiven Verkehrsteilnehmers vorliegt.
(tra)
Landgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 20 S 16/16
Wer andere im Verkehr bedrängt, muss mit den Konsequenzen leben
Urteil: Ein Verkehrsteilnehmer, der andere durch aggressives Verhalten provoziert, muss die eigene Verletzung in Kauf nehmen.