-- Anzeige --

Werkstatt: Pfandrecht am Auto

23.04.2014 12:42 Uhr
Werkstatt: Pfandrecht am Auto
Werkstätten können unter bestimmten Voraussetzungen ein Pfandrecht am Fahrzeug haben
© Foto: industrieblick_Fotolia

Bei Streitigkeiten über die Bezahlung kann eine Werkstatt ein Pfandrecht am Fahrzeug nur geltend machen, wenn der Auftraggeber auch der Eigentümer ist.

-- Anzeige --

Führt eine Werkstatt an einem Auto Reparaturen durch, so kann sie bei Streitigkeiten über die Bezahlung ein Pfandrecht am Fahrzeug geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Auftraggeber auch der Eigentümer des Autos ist. Das berichtet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann eine Autolackiererei mit Ausbesserungsarbeiten am Oldtimer seiner Ehefrau beauftragt. Auf den ersten Kostenvoranschlag folgte ein zweiter. Dieser enthielt jedoch eine höhere Summe und den Hinweis auf eine „Verkaufslackierung ohne Garantie“. Nachdem der Kunde dies mit der Begründung ablehnte, eine „Verkaufslackierung“ sei minderwertig und entspreche nicht seinen Wünschen, stellte die Werkstatt die Arbeiten am Fahrzeug ein. Für die bereits geleisteten Reparaturen sollte der Kunde jedoch zahlen, andernfalls drohte die Werkstatt damit, das Auto als Pfand einzubehalten.

Die Ehefrau und Eigentümerin des Oldtimers klagte auf Herausgabe und bekam recht. Das Gericht stellte klar, dass ein Unternehmerpfandrecht der Werkstatt nur an Sachen des Auftraggebers geltend gemacht werden kann. Auch der Anspruch auf Bezahlung gelte nur diesem gegenüber. Bringt demnach jemand ein Auto zur Reparatur, das einem anderen gehört, so kann der Eigentümer das Fahrzeug jederzeit zurückverlangen. Da er nicht Vertragspartner der Werkstatt geworden ist, können ihm gegenüber auch keine Rechte geltend gemacht werden.

(tf)

Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen 9 U 168/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.