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Winterreifenpflicht für Lenkachse: Übergangsfrist für Lkw

20.03.2017 09:34 Uhr
Winterreifenpflicht für Lenkachse: Übergangsfrist für Lkw
Nach der Neuregelung müssen Lkw bei Schnee auch auf der Lenkachse mit Winterreifen ausgestattet sein
© Foto: Continental

Der Bundesrat hat der Neuregelung der Winterreifenpflicht für Lkw ab 3,5 Tonnen zugestimmt. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 2020.

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Der Bundesrat hat der Neuregelung, dass bei winterlichen Verhältnissen neben den Antriebsachsen auch die Lenkachsen von Lkw mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen zugestimmt. Allerdings soll es vorerst eine Übergangsfrist geben. Darauf weist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin. Demnach soll die ausgedehnte Winterreifenpflicht spätestens ab 1. Juli 2020 für Lkw ab 3,5 Tonnen gelten.

Die unter anderem von der SPD forcierte sofortige Winterreifenpflicht auf Lenkachsen hat im Bundesrat keine Mehrheit erhalten. Es fehlen noch die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu den Auswirkungen der Winterreifenpflicht. Bestätigt die Studie, dass sich die Sicherheit durch die Maßnahme merklich verbessert, könnte die Winterreifenpflicht für Lenkachsen auch vor 2020 kommen.

Darüber hinaus hat der Bundesrat laut GVN den Antrag, die Mindestprofiltiefe von Winterreifen auf drei Millimeter festzulegen, gekippt und einer neuen Definition von Winterreifen nach Paragraf 36 StVZO zugestimmt. Die Bundesregierung muss den Änderungen noch zustimmen. (ks)

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