In einem Hinweisbeschluss nahm der BGH Stellung zum Thema Schadenersatz bei manipulierten Dieselfahrzeugen von VW. Das höchste deutsche Zivilgericht gehe davon aus – „nach vorläufiger Rechtsauffassung“, wie es heißt –, dass der Anspruch des klagenden VW-Kunden wohl begründet sei. Bei Abschalteinrichtungen sei von einem Sachmangel auszugehen, der Käufer könne ein mangelfreies Auto verlangen.
Der BGH sprach kein Urteil, da sich der Kläger und VW verglichen haben. „Dennoch stärkt die Einschätzung der Bundesrichter die Rechte weiterer klagender Dieselfahrer“, urteilt die Online-Ausgabe der Tagesschau, zumal sich der BGH nun erstmals zum Thema geäußert habe.
(tc)