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Auch inaktive Kfz müssen zur HU

28.12.2018 10:00 Uhr
Auch inaktive Kfz müssen zur HU
Auto bei der Hauptuntersuchung
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa/picture-alliance

Die regelmäßige Hauptuntersuchung ist Pflicht – auch für Kraftfahrzeuge, die nur herumstehen.

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Im Fall scherte sich eine Autofahrerin nicht um den fälligen HU-Termin ihres Auto. Nach mehr als vier Monaten wurde dies von den Behörden bemerkt und mit 25 Euro Geldbuße sanktioniert. Die Autofahrerin hatte dazu ihre eigene Argumentation: Das Auto habe auf einem Privatgrundstück gestanden und sei nicht im Straßenverkehr unterwegs gewesen.

Das Amtsgericht bügelte diese Sicht ab. Zulassungs- und kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge müssten regelmäßig zur HU, da führe kein Weg dran vorbei. Nicht relevant sei, ob das Auto im Straßenverkehr fährt oder nicht. Das Bußgeld sei deshalb zu Recht verhängt worden.

Amtsgericht Zeitz

Aktenzeichen 13 OWi 724 Js 200466/18

(tc)

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